Bosch BGB38HYG1 Bedienungsanleitung
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Produktspezifikationen
| Marke: | Bosch |
| Kategorie: | Staubsauger |
| Modell: | BGB38HYG1 |
| Breite: | 295 mm |
| Tiefe: | 265 mm |
| Gewicht: | 4500 g |
| Produktfarbe: | Black, White |
| Höhe: | 410 mm |
| AC Eingangsspannung: | 220 - 240 V |
| AC Eingangsfrequenz: | 50 - 60 Hz |
| Verpackungsbreite: | 325 mm |
| Verpackungstiefe: | 305 mm |
| Verpackungshöhe: | 490 mm |
| Paketgewicht: | 6300 g |
| Typ: | Zylinder-Vakuum |
| Kabellänge: | 7 m |
| Jährlicher Energieverbrauch: | - kWh |
| Geräuschpegel: | 79 dB |
| Reinigungsart: | Trocken |
| Staubbehälter Typ: | Staubbeutel |
| Staubkapazität: | 4 l |
| Maximale Eingangsleistung: | 600 W |
| Reinigen der Oberflächen: | Bare floor, Carpet, Hard floor, Stair steps, Tile, Upholstery |
| Anzahl der Räder: | 4 Rad/Räder |
| Vorgesehene Verwendung: | Haus |
| Schlauchtyp: | Teleskopisch |
| Betriebsradius: | 10 m |
Bedienungsanleitung Bosch BGB38HYG1 – Volltext
Garantiebedingungen der BSH Hausgeräte Gesellschaft mbHATQuellenstraße 2A, 1100 Wien, Österreich 01/2022Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und Umfang unserer Garantieleistung beschreiben, schränken die gesetzlichenRechte des Endabnehmers unserer Geräte bei Mängeln nicht ein. Diese Rechte kann der Endabnehmer unbeschadet unserer Garantie un-entgeltlich in Anspruch nehmen. Zusätzlich leisten wir gegenüber dem Endabnehmer für unsere Geräte Garantie gemäß dennachstehenden Bedingungen:1. Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen (Nr. 2-8) Mängel an unseren Geräten, die nachweislich aufeinem Material- und/ oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 24 Monatennach Lieferung an den Erstendabnehmer gemeldet werden.
Zeigt sich der Mangel innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung, wird ver-mutet, dass es sich um einen Material- oder Herstellungsfehler handelt (Ausnahmen siehe Punkt 2). 2. Die Garantie erstreckt sich nicht auf zerbrechliche Teile wie z. B. Glas oder Kunststoff bzw. Glühlampen. Ebenfalls ausgenommen sindTeile, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen. Auf austauschbare Akkus der „Power for All“Geräte gewähren wir, obwohl es sich um Verschleißteile im vorgenannten Sinn handelt, 12 Monate Garantie.
Eine Garantiepflicht wirdnicht ausgelöst bei geringfügigen Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes un-erheblich sind, sowie bei Schäden oder Defekten aufgrund von chemischen und elektrochemischen Einwirkungen von Wasser, sowieallgemein aufgrund von anomalen Umweltbedingungen oder sachfremden Betriebsbedingungen oder wenn das Gerät sonst mit un-geeigneten Stoffen in Berührung gekommen ist.
Ebenso kann keine Garantie übernommen werden, wenn die Mängel am Gerät aufTransportschäden, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht fachgerechte Installation und Montage, Fehlgebrauch, eine nicht haushalt-sübliche Nutzung, mangelnde Pflege oder Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Montagehinweisen zurückzuführen sind. DerGarantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen werden, die hierzu von uns nicht ermächtigtsind, oder wenn unsere Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die keine Originalteile sind unddadurch ein Defekt verursacht wird. 3. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile am Gerät nach unserer Wahl unentgeltlich instandgesetzt oder durcheinwandfreie Teile ersetzt werden (Nachbesserung). Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. 4.
Sofern die Nachbesserung von uns abgelehnt wird oder nach unserem Ermessen fehlgeschlagen ist, wird innerhalb der oben genan-nten Garantiezeit kostenfrei gleichwertiger Ersatz aus dem lokalen Geräteportfolio geliefert. Das ersetzte Gerät geht in unser Eigentumüber. 5. Rechte aus dieser Garantie kann der Endabnehmer geltend machen, indem er unserem Werkskundendienst den Mangel meldet. Hier-für stehen dem Endabnehmer z. B. folgende Kanäle zur Verfügung: Telefon, E-Mail oder online Terminbuchungsportal auf der jeweili-gen Marken-Webseite. Die jeweiligen Kontaktdaten kann der Endabnehmer dem Heft „Servicekontakte“ entnehmen. Zudem ist derRechnungsbeleg mit Lieferdatum oder wenigstens mit dem Kaufdatum vorzulegen. Geräte, die zumutbar (z. B.
im PKW) transportiertwerden können, und für die unter Bezugnahme auf diese Garantie eine Garantieleistung beansprucht wird, sind unserer nächstgele-genen Kundendienststelle oder unserem Vertragskundendienst zu übergeben oder zuzusenden. Instandsetzungen am Aufstellungsortkönnen nur für stationär betriebene (feststehende) Geräte verlangt werden. 6.
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. DieGarantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät. 7. Weitergehende oder andere als die vorstehend genannten Ansprüche stehen dem Endabnehmer aus dieser Garantie nicht zu. 8. Diese Garantiebedingungen gelten für Geräte, die in Österreich gekauft und betrieben werden. Werden Geräte in ein anderes Land derEU/der EFTA verbracht („Zielland“) und dort betrieben, die die technischen Voraussetzungen (z. B. Spannung, Frequenz, Gasarten,etc. ) für das Zielland aufweisen und die für die jeweiligen Umweltbedingungen geeignet sind, gelten die Garantiebedingungen des Ziel-landes, soweit wir in diesem Land ein Kundendienstnetz haben. Diese können Sie bei der Landesvertretung des Ziellandes anfordern.
Bei Verbringung in Länder außerhalb der EU/der EFTA erlischt die Garantie. 9. Beachten Sie unser weiteres Kundendienstangebot: Auch nach Ablauf der Garantie stehen Ihnen unser Werkskundendienst und un-sere Servicepartner zur Verfügung. 3.
Garantiebedingungen der BSH Hausgeräte GmbHDECarl-Wery-Str. 34, 81739 München, Deutschland 01/2022Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und Umfang unserer Garantieleistung beschreiben, schränken die gesetzlichenRechte des Endabnehmers unserer Geräte bei Mängeln nicht ein. Diese Rechte kann der Endabnehmer unbeschadet unserer Garantie un-entgeltlich in Anspruch nehmen. Zusätzlich leisten wir gegenüber dem Endabnehmer für unsere Geräte Garantie gemäß dennachstehenden Bedingungen:1. Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen (Nr. 2-8) Mängel an unseren Geräten, die nachweislich aufeinem Material- und/ oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 24 Monatennach Lieferung an den Erstendabnehmer gemeldet werden.
Zeigt sich der Mangel innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung, wird ver-mutet, dass es sich um einen Material- oder Herstellungsfehler handelt (Ausnahmen siehe Punkt 2). 2. Die Garantie erstreckt sich nicht auf zerbrechliche Teile wie z. B. Glas oder Kunststoff bzw. Glühlampen. Ebenfalls ausgenommen sindTeile, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen. Auf austauschbare Akkus der „Power for All“Geräte gewähren wir, obwohl es sich um Verschleißteile im vorgenannten Sinn handelt, 12 Monate Garantie.
Eine Garantiepflicht wirdnicht ausgelöst bei geringfügigen Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes un-erheblich sind, sowie bei Schäden oder Defekten aufgrund von chemischen und elektrochemischen Einwirkungen von Wasser, sowieallgemein aufgrund von anomalen Umweltbedingungen oder sachfremden Betriebsbedingungen oder wenn das Gerät sonst mit un-geeigneten Stoffen in Berührung gekommen ist.
Ebenso kann keine Garantie übernommen werden, wenn die Mängel am Gerät aufTransportschäden, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht fachgerechte Installation und Montage, Fehlgebrauch, eine nicht haushalt-sübliche Nutzung, mangelnde Pflege oder Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Montagehinweisen zurückzuführen sind. DerGarantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen werden, die hierzu von uns nicht ermächtigtsind, oder wenn unsere Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die keine Originalteile sind unddadurch ein Defekt verursacht wird. 3. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile am Gerät nach unserer Wahl unentgeltlich instandgesetzt oder durcheinwandfreie Teile ersetzt werden (Nachbesserung). Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. 4.
Sofern die Nachbesserung von uns abgelehnt wird oder nach unserem Ermessen fehlgeschlagen ist, wird innerhalb der oben genan-nten Garantiezeit kostenfrei gleichwertiger Ersatz aus dem lokalen Geräteportfolio geliefert. Das ersetzte Gerät geht in unser Eigentumüber. 5. Rechte aus dieser Garantie kann der Endabnehmer geltend machen, indem er unserem Werkskundendienst den Mangel meldet. Hier-für stehen dem Endabnehmer z. B. folgende Kanäle zur Verfügung: telefonisch, per E-Mail, per online Terminbuchungsportal (sieheWebseite). Die jeweiligen Kontaktdaten kann der Endabnehmer dem Heft „Service contacts“ entnehmen. Zudem ist der Kaufvertragmit Lieferdatum oder wenigstens mit dem Kaufdatum vorzulegen. Geräte, die zumutbar (z. B.
im PKW) transportiert werden können,und für die unter Bezugnahme auf diese Garantie eine Garantieleistung beansprucht wird, sind unserer nächstgelegenen Kundendien-ststelle oder unserem Vertragskundendienst zu übergeben oder zuzusenden. Instandsetzungen am Aufstellungsort können nur für sta-tionär betriebene (feststehende) Geräte verlangt werden. 6.
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. DieGarantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät. 7. Weitergehende oder andere als die vorstehend genannten Ansprüche stehen dem Endabnehmer aus dieser Garantie nicht zu. 8. Diese Garantiebedingungen gelten für Geräte, die in Deutschland gekauft und betrieben werden. Werden Geräte in ein anderes Landder EU/der EFTA verbracht („Zielland“) und dort betrieben, die die technischen Voraussetzungen (z. B. Spannung, Frequenz, Gasarten,etc. ) für das Zielland aufweisen und die für die jeweiligen Umweltbedingungen geeignet sind, gelten die Garantiebedingungen des Ziel-landes, soweit wir in diesem Land ein Kundendienstnetz haben. Diese können Sie bei der Landesvertretung des Ziellandes anfordern.
Bei Verbringung in Länder außerhalb der EU/der EFTA erlischt die Garantie. 9. Beachten Sie unser weiteres Kundendienstangebot: Auch nach Ablauf der Garantie stehen Ihnen unser Werkskundendienst und un-sere Servicepartner zur Verfügung. Informationen für private Haushalte zur Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten, die zu Abfall geworden sind („Alt-geräte“)04/2022Getrennte Erfassung von AltgerätenAltgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern sollten bei speziellen Sammel- und Rückgabesystemen abgegeben werden. Trennung von Batterien und Akkus sowie LampenBesitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zer-störungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zutrennen.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400m2 sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einerGesamtverkaufsfläche von mindestens 800m2, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten undauf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet,¡ bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, dasim Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlichzurückzunehmen; Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe erfolgt: In diesem Fall ist dieAbholung des Altgeräts für den Endnutzer unentgeltlich; und¡ auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25cm sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in un-mittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätsgeknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Der Vertreiber hat beim Abschluss des Kaufvertrags für das neue Elektro- oder Elektronikgerät den Endnutzer über die Möglichkeit zur un-entgeltlichen Rückgabe bzw. Abholung des Altgeräts zu informieren und den Endnutzer nach seiner Absicht zu befragen, ob bei der Aus-lieferung des neuen Geräts ein Altgerät zurückgegeben wird.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- undElektronikgeräte mindestens 400m2 betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800m2 betragen wobei die un-entgeltliche Abholung auf Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1 (Wärmeüberträger), 2 (Bildschirmgeräte) und 4 (Großgeräte mit10.
mindestens einer äußeren Abmessung über 50cm) beschränkt ist. Für alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss der Vertreibergeeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer gewährleisten; das gilt auch für Altgeräte, die inkeiner äußeren Abmessung größer als 25cm sind, die der Endnutzer zurückgeben will, ohne ein neues Gerät zu kaufen.Löschung von DatenDer Endnutzer ist für das Löschen der eventuell gespeicherten, personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst ver-antwortlich.Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“Auf Elektro- und Elektronikgeräten befindet sich meist das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne. DasSymbol weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom Hausmüll zuerfassen ist.11
Garantiebedingungen der BSH électroménagers S. A. LU (German)13-15 Zone Industrielle Breedewues L-1259 Senningerberg Luxemburg 01/2022Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und Umfang unserer Garantieleistung beschreiben, schränken die gesetzlichenRechte des Endabnehmers unserer Geräte bei Mängeln nicht ein. Diese Rechte kann der Endabnehmer unbeschadet unserer Garantie un-entgeltlich in Anspruch nehmen. Zusätzlich leisten wir gegenüber dem Endabnehmer für unsere Geräte Garantie gemäß dennachstehenden Bedingungen:1. Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen (Nr. 2-8) Mängel an unseren Geräten, die nachweislich aufeinem Material- und/ oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 24 Monatennach Lieferung an den Erstendabnehmer gemeldet werden.
Zeigt sich der Mangel innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung, wird ver-mutet, dass es sich um einen Material- oder Herstellungsfehler handelt (Ausnahmen siehe Punkt 2). 2. Die Garantie erstreckt sich nicht auf zerbrechliche Teile wie z. B. Glas oder Kunststoff bzw. Glühlampen. Ebenfalls ausgenommen sindTeile, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen. Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst beigeringfügigen Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind,sowie bei Schäden oder Defekten aufgrund von chemischen und elektrochemischen Einwirkungen von Wasser, sowie allgemein auf-grund von anomalen Umweltbedingungen oder sachfremden Betriebsbedingungen oder wenn das Gerät sonst mit ungeeigneten Stof-fen in Berührung gekommen ist.
Ebenso kann keine Garantie übernommen werden, wenn die Mängel am Gerät auf Transportschäden,die nicht von uns zu vertreten sind, nicht fachgerechte Installation und Montage, Fehlgebrauch, eine nicht haushaltsübliche Nutzung,mangelnde Pflege oder Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Montagehinweisen zurückzuführen sind. Der Garantieanspruch erlis-cht, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen werden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind, oder wenn unsereGeräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die keine Originalteile sind und dadurch ein Defekt ver-ursacht wird. 3. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile am Gerät nach unserer Wahl unentgeltlich instandgesetzt oder durcheinwandfreie Teile ersetzt werden (Nachbesserung). Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. 4.
Sofern die Nachbesserung von uns abgelehnt wird oder nach unserem Ermessen fehlgeschlagen ist, wird innerhalb der oben genan-nten Garantiezeit kostenfrei gleichwertiger Ersatz aus dem lokalen Geräteportfolio geliefert. Das ersetzte Gerät geht in unser Eigentumüber. 5. Rechte aus dieser Garantie kann der Endabnehmer geltend machen, indem er unserem Werkskundendienst den Mangel meldet. Hier-für stehen dem Endabnehmer folgende Kanäle zur Verfügung: telefonisch, per E-Mail, online Terminbuchungsportal. Die jeweiligenKontaktdaten kann der Endabnehmer dem Heft „Servicekontakte“ entnehmen. Zudem ist der Kaufvertrag mit Lieferdatum vorzulegen. 6. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. DieGarantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät. 7.
Weitergehende oder andere als die vorstehend genannten Ansprüche stehen dem Endabnehmer aus dieser Garantie nicht zu. 8. Diese Garantiebedingungen gelten für Geräte, die in Luxemburg gekauft und betrieben werden.
Werden Geräte in ein anderes Landder EU/der EFTA verbracht („Zielland“) und dort betrieben, die die technischen Voraussetzungen (z. B. Spannung, Frequenz, Gasarten,etc. ) für das Zielland aufweisen und die für die jeweiligen Umweltbedingungen geeignet sind, gelten die Garantiebedingungen des Ziel-landes, soweit wir in diesem Land ein Kundendienstnetz haben. Diese können Sie bei der Landesvertretung des Ziellandes anfordern. Bei Verbringung in Länder außerhalb der EU/der EFTA erlischt die Garantie. 9. Beachten Sie unser weiteres Kundendienstangebot: Auch nach Ablauf der Garantie stehen Ihnen unser Werkskundendienst und un-sere Servicepartner zur Verfügung. 27.
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